Der Zoll am Flughafen BER kann relevant sein, wenn Sie von außerhalb der Europäischen Union anreisen, hochwertige Waren mitführen, gewerbliche Waren transportieren, eingeschränkte Produkte befördern, einen Stempel für die Mehrwertsteuererstattung benötigen oder größere Bargeldbeträge bei sich haben. Für viele Passagiere geht der Zoll schnell. Für andere kann er nach der Gepäckausgabe oder vor dem Abflug zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.
Dieser Leitfaden zum Zoll am Flughafen BER erklärt, wann der Zoll wichtig sein kann, was Passagiere vorbereiten sollten, wie sich der Zoll von der Passkontrolle und Sicherheitskontrolle unterscheidet, warum Bargeld- und Warenanmeldungen wichtig sind und wie Zollkontrollen die Zeiten für die Flughafenabholung, Hotelankunft und Weiterfahrt beeinflussen können.
Wichtig: Zollvorschriften hängen von Ihrer Route, Ihrem Wohnsitz, den Waren, dem Wert, dem Alter, dem Reisezweck und der aktuellen Gesetzeslage ab. Dieser Artikel bietet allgemeine Hinweise für Passagiere und stellt keine Rechtsberatung dar. Prüfen Sie vor der Reise stets die aktuellen offiziellen Zollvorschriften.
Zoll am Flughafen BER auf einen Blick
- Flughafen: Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt
- IATA-Code: BER
- Wichtigste Zollthemen: Waren, Bargeld, Bestätigung der steuerfreien Ausfuhr, eingeschränkte Gegenstände und Abgaben
- Relevanz bei Ankunft: nach der Gepäckausgabe für Passagiere, die mit Waren nach Deutschland einreisen
- Relevanz bei Abflug: Ausfuhrbestätigung für Mehrwertsteuererstattung und ausgewählte Warenkontrollen
- Bargeldregel: Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 10.000 EUR oder mehr können anmeldepflichtig sein
- Transfertipp: Planen Sie zusätzliche Zeit ein, wenn Sie zum Zoll müssen, eine Mehrwertsteuererstattung benötigen oder Ihr Gepäck kontrolliert wird
Zoll ist nicht dasselbe wie Passkontrolle
Passagiere verwechseln den Zoll häufig mit der Passkontrolle. Die Passkontrolle überprüft Personen und Reisedokumente. Der Zoll kontrolliert Waren, Gepäck, gewerbliche Gegenstände, eingeschränkte Produkte, Bargeldanmeldungen, Abgaben und Steuerangelegenheiten.
Am BER kann eine Ankunft aus einem Nicht-Schengen-Land zunächst die Passkontrolle, dann die Gepäckausgabe und anschließend gegebenenfalls zollbezogene Schritte umfassen. Ein Passagier kann die Passkontrolle schnell passieren, aber dennoch Zeit für Gepäck und Zoll benötigen.
Informationen zur Planung der Grenzkontrolle finden Sie unter Passkontrolle am Flughafen BER. Informationen zur Planung mit EES und ETIAS finden Sie unter EES und ETIAS am Flughafen BER.
Zoll ist nicht dasselbe wie Sicherheitskontrolle
Die Sicherheitskontrolle dient vor allem der Flugsicherheit vor dem Abflug. Sie überprüft Passagiere und Handgepäck vor dem Zugang zum gesicherten Abflugbereich. Der Zoll ist etwas anderes: Er befasst sich mit grenzüberschreitenden Waren, Abgaben, Steuern und Anmeldungen.
Ein Passagier kann die Sicherheitskontrolle problemlos passieren, aber dennoch für die Bestätigung der steuerfreien Ausfuhr, ungewöhnliche Waren oder besondere Fragen zum Zoll müssen. Bei der Ankunft erfolgt der Zoll nach der Gepäckausgabe und nicht vor dem Flug.
Informationen zur Sicherheitsplanung finden Sie unter Sicherheitskontrolle am Flughafen BER.
Wann der Zoll bei der Ankunft am BER relevant ist
Der Zoll kann relevant sein, wenn Sie am BER von außerhalb der Europäischen Union ankommen oder Waren mitführen, die die zulässigen Freimengen überschreiten, für gewerbliche Zwecke bestimmt sind, Beschränkungen unterliegen oder angemeldet werden müssen. Dies kann auch gelten, wenn Sie große Bargeldbeträge oder gleichgestellte Zahlungsmittel mitführen.
Viele Privatreisende mit normalem persönlichen Gepäck und Waren innerhalb der Freimengen passieren den Zoll ohne langwierigen Vorgang. Passagiere mit hochwertigen Einkäufen, mehreren neuen Artikeln, Berufsausrüstung, Lebensmitteln, Alkohol, Tabakwaren oder gewerblichen Mustern sollten die Vorschriften jedoch vor der Reise prüfen.
Informationen zum Ankunftsablauf finden Sie unter Leitfaden für Ankünfte am Flughafen BER und Leitfaden zur Gepäckausgabe am Flughafen BER.
Freimengen für Reisende
Reisende, die aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland einreisen, dürfen bestimmte Waren für den persönlichen Gebrauch innerhalb der Freimengen mitbringen. Die genauen Grenzen hängen von den Waren, dem Alter des Passagiers, der Art der Beförderung und den aktuellen Zollvorschriften ab. Für Flugreisende kann die allgemeine Freigrenze für andere Waren bis zu 430 EUR betragen, während für jüngere Reisende oder andere Reisearten niedrigere Grenzen gelten können.
Diese Freimengen bedeuten nicht, dass jeder Artikel automatisch erlaubt ist. Einige Waren sind eingeschränkt oder verboten, und für manche Kategorien gelten besondere Mengenbeschränkungen. Wenn Sie unsicher sind, melden Sie die Waren an oder fragen Sie den Zoll, bevor Sie den Zollbereich verlassen.
Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel
Die Bargeldvorschriften sind wichtig. Reisende, die aus einem Nicht-EU-Land mit Bargeld oder gleichgestellten Zahlungsmitteln im Wert von 10.000 EUR oder mehr nach Deutschland einreisen, müssen dies möglicherweise anmelden. Dazu können Bargeld sowie bestimmte Wertpapiere oder gleichgestellte Zahlungsmittel gehören.
Wenn Sie große Bargeldbeträge mitführen, sollten Sie dies nicht als nebensächliches Detail behandeln. Bereiten Sie Unterlagen vor und planen Sie Zeit ein. Eine unterlassene Anmeldung kann, wenn sie erforderlich ist, zu erheblichen Problemen, Verzögerungen oder Strafen führen.
Eingeschränkte und verbotene Gegenstände
Einige Waren können eingeschränkt oder verboten sein. Dazu können bestimmte Lebensmittel, Pflanzen, Tiere, Medikamente, geschützte Arten, Waffen, gefälschte Waren und gewerbliche Waren gehören. Die Vorschriften können von Menge, Herkunft, Unterlagen und Verwendungszweck abhängen.
Gehen Sie nicht davon aus, dass ein Gegenstand erlaubt ist, nur weil er beim Fluggepäck oder bei der Sicherheitskontrolle akzeptiert wurde. Regeln für Fluggepäck, Flugsicherheit und Zoll sind getrennte Systeme.
Gewerbliche Waren und Berufsausrüstung
Der Zoll kann komplexer werden, wenn Sie mit gewerblichen Waren, Mustern, Handelswaren, professionellen Werkzeugen oder teurer Ausrüstung reisen. Ein Koffer voller identischer neuer Produkte kann anders behandelt werden als persönliche Kleidung und gewöhnliche Reiseartikel.
Geschäftsreisende sollten Rechnungen, Eigentumsnachweise, Seriennummern, gegebenenfalls Unterlagen für die vorübergehende Ein- oder Ausfuhr sowie eine klare Erklärung zum Zweck der Waren vorbereiten. Dies ist besonders wichtig für Messen, Filmausrüstung, Musikausrüstung, medizinische Geräte oder technische Werkzeuge.
Mehrwertsteuererstattung und steuerfreies Einkaufen
Reisende mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union können möglicherweise vor der Ausreise aus Deutschland eine Bestätigung für die Mehrwertsteuererstattung für berechtigte Einkäufe erhalten. Waren, Rechnungen und Reisedokumente müssen dem Zoll möglicherweise vor dem Abflug vorgelegt werden.
Das Timing ist wichtig. Befinden sich die Waren im aufgegebenen Gepäck, muss die Zollbestätigung möglicherweise erfolgen, bevor das Gepäck abgegeben wird. Befinden sich die Waren im Handgepäck, kann der Ablauf nach der Sicherheitskontrolle anders sein. Passagiere sollten den genauen Flughafenablauf vor der Reise prüfen und zusätzliche Zeit einplanen.
Zoll vor dem Abflug vom BER
Abreisende Passagiere müssen je nach Anliegen möglicherweise vor dem Check-in, nach dem Check-in oder nach der Sicherheitskontrolle zum Zoll. Mehrwertsteuererstattung, Ausfuhrbestätigung, gewerbliche Waren oder besondere Unterlagen können vor dem Flug zusätzliche Zeit beanspruchen.
Kommen Sie nicht in letzter Minute am Flughafen an, wenn Sie zum Zoll müssen. Der normale Abflugprozess umfasst bereits Check-in, Gepäckaufgabe, Sicherheitskontrolle und den Weg zum Gate. Der Zoll kann einen weiteren Schritt hinzufügen.
Informationen zur Abflugplanung finden Sie unter Leitfaden für Abflüge am Flughafen BER und Leitfaden zum Check-in am Flughafen BER.
Zoll nach Ankunft und Gepäckausgabe
Bei der Ankunft werden zollbezogene Entscheidungen normalerweise nach der Gepäckausgabe getroffen. Deshalb ist die Gepäckzeit wichtig. Wenn Ihr Koffer verspätet, beschädigt oder verloren ist, können Zoll- und Gepäckvorgänge miteinander verbunden sein, da Sie möglicherweise nicht alle Waren bei sich haben.
Wenn Gepäck fehlt, bewahren Sie Ihren Gepäckbericht und die Referenznummer auf. Wenn sich im Gepäck Waren befinden, die für den Zoll relevant sein könnten, fragen Sie die Fluggesellschaft oder den Zoll, wie die Situation korrekt behandelt werden soll.
Informationen zu Gepäckproblemen finden Sie unter Leitfaden zu verlorenem Gepäck am Flughafen BER.
Zoll und Terminal 1 / Terminal 2
Das Terminal-Layout kann beeinflussen, wie schnell Passagiere den Zoll, die Gepäckausgabe, den Ankunftsbereich oder den Check-in erreichen. Terminal 1 ist der wichtigste Orientierungspunkt am Flughafen, und Terminal 2 ist über einen Fußweg verbunden. Der genaue Ablauf hängt von Fluggesellschaft, Route und Terminal ab.
Wenn Sie einen Passagier abholen, bestätigen Sie das Terminal und planen Sie Zeit für Gepäck und Zoll ein. Wenn der Passagier sagt, er sei „durch die Passkontrolle“, muss er möglicherweise noch zur Gepäckausgabe oder zum Zoll, bevor er den öffentlichen Bereich erreicht.
Informationen zur Terminalplanung finden Sie unter Leitfaden zu Terminal 1 am Flughafen BER und Leitfaden zu Terminal 2 am Flughafen BER.
Zoll und Zeiten für die Flughafenabholung
Der Zoll kann die Abholzeit verändern. Ein Passagier kann pünktlich landen, aber dennoch Passkontrolle, Gepäckausgabe, Zollanmeldung, Fragen zu Waren oder Bargeld sowie den Weg zum Treffpunkt vor sich haben.
Wenn Sie eine Abholung vom BER buchen, geben Sie die Flugnummer an und informieren Sie den Fahrer, falls Sie mit Verzögerungen beim Zoll rechnen. Dies ist besonders wichtig bei Ankünften aus Nicht-EU-Ländern, Berufsausrüstung, hochwertigen Waren, großen Gepäckmengen oder Flügen spät in der Nacht.
Informationen zur Abholung vom Flughafen finden Sie unter Transfer vom Flughafen BER. Eine Übersicht der wichtigsten Flughafendienstleistungen finden Sie unter Flughafentransfers vom Flughafen BER.
Zoll und Ankünfte spät in der Nacht
Zollangelegenheiten spät in der Nacht können belastender sein, weil Passagiere müde sind, die Weiterfahrt weniger bequem sein kann und Hotels möglicherweise Regeln für einen späten Check-in haben. Wenn Sie Waren anmelden oder ein Gepäckproblem lösen müssen, kann sich die Zeit bis zum Verlassen des Flughafens später als geplant verschieben.
Halten Sie bei späten Ankünften Ihr Telefon geladen, Ihre Dokumente griffbereit und den Kontakt für die Abholung auf dem aktuellen Stand. Sagen Sie keine genaue Treffzeit zu, bevor Sie wissen, ob Passkontrolle, Gepäck und Zoll abgeschlossen sind.
Informationen zur Planung für späte Nachtankünfte finden Sie unter Ankunft spät in der Nacht am Flughafen BER.
Zoll und Flughafenhotels
Wenn Sie nach der Ankunft in der Nähe des BER übernachten, kann die Zollzeit den Hotel-Check-in beeinflussen. Ein Hotel im Terminalbereich ist praktisch, aber Sie müssen die Ankunftsformalitäten dennoch abschließen, bevor Sie den kontrollierten Bereich verlassen.
Wenn Sie mit Waren reisen, für die möglicherweise der Zoll erforderlich ist, oder wenn Ihr Gepäck verspätet ist, geben Sie dem Hotel genaue Zeit- und Zustellinformationen. Bewahren Sie Belege und Vorgangsnummern auf, wenn Gepäck oder Waren betroffen sind.
Informationen zur Unterkunftsplanung finden Sie unter Leitfaden zu Hotels am Flughafen BER.
Zoll und Parken
Wenn jemand mit dem Auto auf Sie wartet, können Zollverzögerungen das Parken teurer oder unpraktischer machen. Der Fahrer sollte nicht zu früh in einen Kurzzeitparkbereich einfahren, wenn Ihre Route Passkontrolle, Gepäckausgabe und Zoll umfasst.
Senden Sie bei einer Abholung mit dem Auto Updates nach der Landung, nach der Gepäckausgabe und wenn Sie bereit sind, den Flughafen zu verlassen. Dies hilft dem Fahrer, den richtigen Zeitpunkt zu wählen.
Informationen zur Parkplanung finden Sie unter Leitfaden zum Parken am Flughafen BER.
Dokumente, die griffbereit bleiben sollten
- Reisepass oder Ausweisdokument.
- Bordkarte und Fluginformationen.
- Quittungen und Rechnungen für hochwertige Waren.
- Unterlagen zum steuerfreien Einkauf, falls relevant.
- Eigentumsnachweis für teure Ausrüstung.
- Medizinische Unterlagen für besondere Medikamente, falls relevant.
- Gepäckanhänger und Gepäckberichte, falls das Gepäck verspätet oder beschädigt ist.
- Unterlagen zur Bargeldanmeldung, falls erforderlich.
Häufige Fehler beim Zoll am BER
- Passkontrolle und Zoll verwechseln.
- Anzunehmen, dass Waren erlaubt sind, weil sie beim Fluggepäck akzeptiert wurden.
- Freimengen vor einer Reise aus einem Nicht-EU-Land nicht zu prüfen.
- Hochwertige Waren ohne Quittungen oder Nachweise mitzuführen.
- Die Grenze von 10.000 EUR für die Bargeldanmeldung zu vergessen.
- Schritte zur Mehrwertsteuererstattung bis zur letzten Minute aufzuschieben.
- Steuerfreie Waren in das aufgegebene Gepäck zu legen, bevor die erforderliche Bestätigung eingeholt wurde.
- Die Flughafenabholung nur anhand der Landezeit zu planen.
BER-Zollcheckliste
- Prüfen Sie, ob Ihre Route für Zollzwecke innerhalb oder außerhalb der EU liegt.
- Prüfen Sie die Freimengen, bevor Sie Waren einpacken.
- Bereiten Sie Quittungen für wertvolle Einkäufe vor.
- Melden Sie Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel an, falls erforderlich.
- Prüfen Sie Beschränkungen für Lebensmittel, Medikamente, Pflanzen, Tiere und besondere Waren.
- Planen Sie zusätzliche Zeit für Mehrwertsteuererstattung oder Ausfuhrbestätigung ein.
- Halten Sie Dokumente griffbereit, bis Sie den Flughafenprozess verlassen.
- Informieren Sie Ihren Fahrer, wenn Zoll- oder Gepäckverzögerungen die Abholzeit beeinflussen.
FAQ
Ist der Zoll am BER dasselbe wie die Passkontrolle?
Nein. Die Passkontrolle überprüft Personen und Reisedokumente. Der Zoll überprüft Waren, Bargeld, Abgaben, Steuern, Anmeldungen und eingeschränkte Gegenstände.
Müssen alle Passagiere am BER zum Zoll?
Alle Passagiere müssen die Zollvorschriften einhalten, aber nicht jeder benötigt einen längeren Zollvorgang. Dies hängt von Route, Waren, Wert, Bargeld, Beschränkungen und davon ab, ob etwas angemeldet werden muss.
Wie hoch ist die Grenze für die Bargeldanmeldung?
Reisende, die aus einem Nicht-EU-Land mit Bargeld oder gleichgestellten Zahlungsmitteln im Wert von 10.000 EUR oder mehr nach Deutschland einreisen, müssen dies möglicherweise beim Zoll anmelden.
Kann der Zoll die Flughafenabholung verzögern?
Ja. Fragen des Zolls, Gepäckkontrollen, Mehrwertsteuererstattung, Bargeldanmeldung oder fehlendes Gepäck können nach der Landung und vor dem Erreichen des öffentlichen Ankunftsbereichs zusätzliche Zeit beanspruchen.
Sollte ich früher ankommen, wenn ich eine Bestätigung für die Mehrwertsteuererstattung benötige?
Ja. Die Mehrwertsteuererstattung oder Ausfuhrbestätigung kann vor dem Abflug zusätzliche Zeit beanspruchen, insbesondere wenn sich die Waren im aufgegebenen Gepäck befinden oder die Warteschlangen länger als erwartet sind.
Planen Sie Ihren BER-Transfer unter Berücksichtigung der Zollzeit
Wenn Ihre Route oder Ihr Gepäck den Zoll betreffen könnte, planen Sie Ihren Flughafentransfer mit einem realistischen Zeitpuffer. Für eine Abholung vom BER oder eine Fahrt zum Flughafen vor dem Abflug können Sie über Online-Buchung Route, Fahrzeug und Abholdetails im Voraus organisieren.