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Flughafen BER

Flüssigkeitsregeln am BER Flughafen

Anleitung zu den Flüssigkeitsregeln am BER Flughafen, einschließlich Handgepäck, 100-ml-Behälter, Medikamente, Babykost, Duty-Free, Sicherheitskontrolle und Transfers.

16 Juli 2026 12 Min. Lesezeit

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Privates BER-Flughafentransfer-Fahrzeug in Berlin

Flüssigkeitsregeln am BER Flughafen können verwirrend sein, da Sicherheitstechnologie, Airline-Vorschriften, EU-Regeln und Sonderausnahmen für Passagiere nicht immer einfach ersichtlich sind. Der sicherste Ansatz ist, Flüssigkeiten vorsichtig zu verpacken, notwendige Medikamente und Babykost griffbereit zu haben und am Reisetag auf Anweisungen des Sicherheitspersonals vorbereitet zu sein.

Dieser Leitfaden erklärt die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck am Berlin Brandenburg Airport. Er behandelt die 100-ml-Regel, größere Flüssigkeiten, Medikamente, Babykost, Diätprodukte, Duty-Free-Flüssigkeiten, Toilettenartikel, Kosmetika, Gele, Aerosole, Getränke, Sicherheitskontrolle, Schengen-Flüge, Nicht-Schengen-Flüge, Transit, Zwischenstopps, Familien, ältere Reisende, Geschäftsreisende und Flughafentransfers.

Wichtig: Flüssigkeitsregeln können je nach Sicherheitskontrollspur, Technologie, Zielort, Airline und Umsteigeflughafen variieren. Wenn Sie unsicher sind, verpacken Sie Flüssigkeiten über 100 ml im aufgegebenen Gepäck und halten Sie Dokumente für wichtige Ausnahmen griffbereit.

Flüssigkeitsregeln am BER Flughafen auf einen Blick

  • Standardregel: Flüssigkeiten über 100 ml sollten normalerweise im aufgegebenen Gepäck verstaut werden, es sei denn, eine klare Ausnahme gilt.
  • Aktueller Hinweis für BER: Einige Sicherheitskontrollspuren erlauben möglicherweise abweichende Verfahren, doch Passagiere sollten trotzdem auf die 100-ml-Regel vorbereitet sein.
  • Problem mit großen Behältern: Sehr große Flüssigkeitsbehälter eignen sich nicht für die Kontrolle im Handgepäck.
  • Ausnahmen: Flüssigmedikamente, Babykost und spezielle Diätprodukte dürfen unterwegs mitgeführt werden, wenn sie benötigt werden.
  • Duty-Free: Versiegelte Duty-Free-Flüssigkeiten unterliegen besonderen Vorschriften, besonders bei Umsteigeverbindungen.
  • Bewährte Regel: Verpacken Sie Flüssigkeiten so, dass Sie auch strengere Kontrollen oder Umstiege problemlos passieren können.

Was gilt als Flüssigkeit?

Für die Flughafensicherheit zählen nicht nur Wasser und Getränke als Flüssigkeiten. Dazu gehören auch Gele, Cremes, Pasten, Aerosole, Sprays, Lotionen, Parfüm, flüssige Kosmetika, Zahnpasta, Shampoo, Duschgel, Deodorant, Sonnenschutzmittel, Make-up, Kontaktlinsenflüssigkeit und ähnliche Produkte.

Wenn sich ein Produkt gießen, verteilen, sprühen oder auspressen lässt oder sich wie ein Gel oder eine Paste verhält, behandeln Sie es für die Sicherheitskontrolle als Flüssigkeit.

Die 100-ml-Regel

Die übliche Regel für Handgepäck besagt, dass Flüssigkeitsbehälter nicht größer als 100 ml sein dürfen und so verpackt sein sollten, dass das Sicherheitspersonal sie bei Bedarf kontrollieren kann. Maßgeblich ist die Behältergröße, nicht die Menge im Inneren.

Eine 200-ml-Flasche mit nur wenig Inhalt kann dennoch abgelehnt werden, da der Behälter selbst größer als 100 ml ist. Für ein risikoarmes Verpackungskonzept verwenden Sie Reisegrößen und packen Sie größere Flüssigkeiten ins aufgegebene Gepäck.

Zur Vorbereitung auf die Sicherheitskontrolle siehe BER Flughafen Sicherheitskontrolle und BER Flughafen Check-in-Anleitung.

Sicherheitskontrollspuren und sich ändernde Technologie am BER

Der BER hat die Sicherheitskontrollverfahren angepasst, sodass Passagiere in einigen Bereichen ihr Handgepäck nicht mehr auspacken müssen. Nicht alle Spuren und Situationen sind jedoch identisch.

In herkömmlichen Kontrollbereichen müssen Flüssigkeiten weiterhin in Behältern bis 100 ml sein, und Flüssigkeiten sowie Elektronik müssen möglicherweise aus dem Handgepäck genommen werden. Seien Sie auf strengere Vorgaben vorbereitet, falls das Personal dies anweist.

Für Zeitplanung siehe Wie früh sollte man am BER Flughafen eintreffen? und Optimaler Zeitpunkt für Abreise zum BER Flughafen.

Warum vorsichtiges Verpacken sicherer ist

Auch wenn eine Sicherheitskontrollspur flexibler ist, können der Rückreiseflughafen, Umsteigeflughafen, die Airline oder das Zielland strengere Regeln haben. Wer sich an die strikte 100-ml-Regel hält, vermeidet viele Probleme auf Reisen mit mehreren Flughäfen.

Dies ist besonders wichtig bei Umsteigeflügen, Selbsttransfers, Reisen außerhalb des Schengen-Raums und bei getrennt gebuchten Flügen, bei denen später eine erneute Sicherheitskontrolle erfolgen kann.

Zur Verbindungsplanung siehe Umsteigeflüge am BER Flughafen, Transitpassagiere am BER Flughafen und Zwischenstopp am BER Flughafen.

Flüssige Medikamente im Handgepäck

Flüssigmedikamente, die während der Reise benötigt werden, können von den üblichen Flüssigkeitsbeschränkungen ausgenommen sein. Bewahren Sie sie im Handgepäck auf, nicht im aufgegebenen Gepäck, falls sie während des Fluges, bei Verspätungen oder im Transit benötigt werden.

Falls möglich, führen Sie Originalverpackung, Rezept, ärztliches Attest oder medizinische Bescheinigung mit. Dies ist besonders nützlich bei Insulin, flüssigen Medikamenten, medizinischen Sprays oder speziellen Gesundheitsprodukten.

Für Gesundheitsplanung siehe BER Flughafen Apotheke, BER Flughafen medizinische Versorgung und BER Flughafen für ältere Reisende.

Babykost, Fläschchen und Flüssigkeiten für Kinder

Babykost, Fläschchen, Milch und ähnliche Produkte, die während der Reise benötigt werden, können als Ausnahme behandelt werden. Packen Sie nur die Menge ein, die für die Reise, mögliche Verzögerungen und Umstiegszeiten angemessen ist.

Halten Sie Babyflüssigkeiten getrennt und leicht präsentierbar, falls das Sicherheitspersonal danach fragt. Verstauen Sie sie nicht tief im Koffer.

Für Familienplanung siehe BER Flughafen mit Baby, BER Flughafen mit Kindern, BER Flughafen Wickelräume und BER Flughafen Familien-Service.

Flüssige Diätprodukte

Spezielle Diätprodukte, die während der Reise benötigt werden, können ebenfalls als Ausnahme gelten. Dies ist besonders für Passagiere mit medizinischen, allergischen oder ernährungsbedingten Anforderungen relevant.

Führen Sie nach Möglichkeit Nachweise mit und verpacken Sie die Produkte so, dass sie kontrolliert werden können. Wenn sie nicht benötigt werden, ist das aufgegebene Gepäck in der Regel die einfachere Lösung.

Toilettenartikel und Kosmetika

Toilettenartikel und Kosmetika sind die häufigsten Probleme bei der Sicherheitskontrolle. Shampoo, Duschgel, Lotion, Parfüm, flüssige Foundation, Mascara, Lipgloss, Sonnenschutz, Cremes, Sprays und Zahnpasta zählen allesamt als Flüssigkeiten, Gele, Aerosole oder Pasten.

Verwenden Sie für das Handgepäck Behälter bis 100 ml, wenn Sie ein sicheres Verpackungskonzept wünschen. Vollständige Größen gehören ins aufgegebene Gepäck.

Für Gepäckplanung siehe BER Flughafen Transport mit Gepäck und BER Flughafen mit großem Gepäck.

Deodorants, Sprays und Aerosole

Deodorantsprays, Haarspray, Rasierschaum und andere Aerosole gelten für das Handgepäck als Flüssigkeiten oder Aerosole. Wählen Sie kleine Behälter oder packen Sie die vollen Größen ins aufgegebene Gepäck.

Einige Aerosole oder Druckgegenstände können zusätzlich durch Airline- oder Gefahrgutvorschriften eingeschränkt sein. Prüfen Sie bei ungewöhnlichen, großen oder nicht-reisüblichen Produkten die Airline-Bestimmungen.

Getränke und Wasserflaschen

Nehmen Sie keine vollen Getränkeflaschen durch die Sicherheitskontrolle, es sei denn, die aktuelle Spur und die Anweisungen erlauben es ausdrücklich. Der sicherste Weg ist, eine leere, wiederverwendbare Flasche mitzunehmen und sie nach der Sicherheitskontrolle zu befüllen.

Wenn Sie ein Getränk nach der Sicherheitskontrolle kaufen, behalten Sie es nur für diesen Bereich. Ein Umsteigeflughafen kann eine erneute Sicherheitskontrolle durchführen und geöffnete Getränke nicht akzeptieren.

Duty-Free-Flüssigkeiten

Duty-Free-Flüssigkeiten dürfen mitgeführt werden, wenn sie in einer zugelassenen Sicherheitstasche versiegelt und mit Kaufnachweis versehen sind. Dies gilt für Parfüm, Kosmetika, Alkohol und andere flüssige Einkäufe.

Öffnen Sie die versiegelte Duty-Free-Tasche nicht, bevor die endgültige Sicherheitskontrolle abgeschlossen ist. Bei Umsteigeflügen, insbesondere außerhalb des Schengen-Raums, kann eine geöffnete oder falsch versiegelte Tasche an einer späteren Kontrollstelle abgelehnt werden.

Für Einkaufsinfos siehe BER Flughafen Duty-Free-Guide und BER Flughafen Shopping-Guide.

Flüssigkeiten auf Schengen-Flügen

Schengen-Flüge verzichten meist auf Grenzkontrollen, doch die Sicherheitsregeln für Flüssigkeiten gelten weiterhin. Passagiere müssen vor Abflug die Sicherheitskontrolle passieren und ihr Handgepäck entsprechend packen.

Gehen Sie nicht davon aus, dass Schengen-Flüge uneingeschränkte Flüssigkeiten erlauben. Die Sicherheitskontrolle ist von der Passkontrolle getrennt.

Für Schengen-Reisen siehe Schengen-Flüge am BER Flughafen.

Flüssigkeiten auf Nicht-Schengen-Flügen

Nicht-Schengen-Flüge können Passkontrollen und zusätzliche Prüfungen für bestimmte Ziele beinhalten. Flüssigkeiten sollten sorgfältiger verpackt werden, da Verzögerungen, Grenzkontrollen und zusätzliche Sicherheitschecks das Umverpacken stressig machen können.

Bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums führen Sie dokumentierte, notwendige Flüssigmedikamente mit und halten Sie Duty-Free-Taschen versiegelt.

Für Nicht-Schengen-Reisen siehe Nicht-Schengen-Flüge am BER Flughafen, Passkontrolle am BER Flughafen und EES und ETIAS am BER Flughafen.

Flüssigkeiten im Transit oder bei Zwischenstopps

Transitpassagiere und Reisende mit Zwischenstopp sollten besonders vorsichtig sein. Wenn Sie während eines Selbsttransfers oder einer Umsteigeverbindung erneut die Sicherheitskontrolle passieren, können zuvor gekaufte oder verpackte Flüssigkeiten erneut geprüft werden.

Bei Selbsttransfers sollten Sie nicht davon ausgehen, dass eine Flüssigkeit, die am ersten Flughafen akzeptiert wurde, auch am zweiten Kontrollpunkt akzeptiert wird. Packen Sie entsprechend der strengsten Regelung auf Ihrer Route.

Flüssigkeiten und aufgegebenes Gepäck

Aufgegebenes Gepäck ist normalerweise der richtige Ort für Vollgrößen-Toilettenartikel, große Shampoo-Flaschen, Parfüm, Wein, Kosmetika und nicht essentielle Flüssigkeiten. Dennoch können Airline- und Gefahrgutvorschriften für bestimmte Artikel gelten.

Verpacken Sie Flüssigkeiten sicher in verschlossenen Beuteln, um Leckagen zu vermeiden. Medikamente und wichtige Gegenstände gehören ins Handgepäck, wenn sie während der Reise benötigt werden.

Für aufgegebenes Gepäck und Ankunft siehe BER Flughafen Gepäckausgabe und BER Flughafen verlorenes Gepäck.

Flüssigkeiten und Gepäckaufbewahrung

Wenn Sie während eines Zwischenstopps oder langer Wartezeiten die Gepäckaufbewahrung nutzen, lagern Sie keine essentiellen Medikamente, Reisedokumente, Babykost oder benötigte Gegenstände ein. Halten Sie wichtige Flüssigkeiten bei sich, wenn sie während des Aufenthalts benötigt werden.

Für Aufbewarungsplanung siehe BER Flughafen Gepäckaufbewahrung.

Flüssigkeiten bei Frühflügen

Bei Frühflügen vergessen Passagiere oft die Flüssigkeitsregeln, da das Packen müde erfolgt. Bereiten Sie Toilettenartikel und Medikamente am Abend zuvor vor und trennen Sie Flüssigkeiten für das Handgepäck vor der Abreise.

Vermeiden Sie versehentlich volle Zahnpasta, Parfüm oder Duschgel im Handgepäck.

Für Frühstarts siehe Frühflug vom BER Flughafen.

Flüssigkeiten bei Verspätungen oder Stornierungen

Verspätungen und Stornierungen machen die Planung von Flüssigkeiten wichtiger. Passagiere benötigen möglicherweise Medikamente, Babykost, Wasser nach der Sicherheitskontrolle, Toilettenartikel für eine Übernachtung oder Zugang zum aufgegebenen Gepäck.

Halten Sie essentielle Gegenstände im Handgepäck und bewahren Sie Quittungen auf, falls Sie Ersatzartikel wie Toilettenartikel, Medikamente oder Babyprodukte während einer Störung kaufen müssen.

Für Störungsplanung siehe Verspäteter Flug am BER Flughafen, Stornierter Flug am BER Flughafen, BER Flughafen Flugverspätungen und BER Flughafen Flugstornierungen.

Flüssigkeiten nach verpasstem Flug

Wenn Sie einen Flug verpassen und neu gebucht werden müssen, können Flüssigkeiten ein Problem werden, wenn Sie später erneut die Sicherheitskontrolle passieren. Halten Sie Medikamente und Babyprodukte griffbereit und öffnen Sie versiegelte Duty-Free-Flüssigkeiten nicht vor Abschluss der endgültigen Sicherheitskontrolle.

Für Wiederaufnahme siehe Verpasster Flug am BER Flughafen.

Flüssigkeiten für Geschäftsreisende

Geschäftsreisende führen oft Toilettenartikel, Kosmetika, Musterprodukte, Geschenke, Getränke oder Messematerialien mit. Wenn ein Artikel flüssig, gelartig, cremig, pastös oder aerosolhaltig ist, prüfen Sie, ob er ins aufgegebene Gepäck gehört.

Produktmuster können komplizierter sein als übliche Toilettenartikel. Wenn sie für ein Meeting wichtig sind, verpacken Sie sie sorgfältig und planen Sie mehr Zeit für den Check-in ein.

Für Geschäftsreisen siehe BER Flughafen für Geschäftsreisende und BER Flughafen Business-Services.

Flüssigkeiten für ältere Reisende

Ältere Reisende sollten Medikamente, Augentropfen, medizinische Sprays, Diätprodukte und Dokumente im Handgepäck aufbewahren. Wenn ein Produkt medizinisch notwendig ist, führen Sie nach Möglichkeit einen Nachweis mit.

Legen Sie essentielle Medikamente nicht ins aufgegebene Gepäck, da Verzögerungen, verlorenes Gepäck oder verpasste Anschlüsse sie unzugänglich machen können.

Für Reisen älterer Personen siehe BER Flughafen für ältere Reisende, BER Flughafen Barrierefreiheit und BER Flughafen für Menschen mit Behinderung.

Kauf von Flüssigkeiten am BER

Der Kauf von Flüssigkeiten nach der Sicherheitskontrolle ist meist einfacher, als sie durchzuschleppen, doch Umstiege können Probleme verursachen. Bewahren Sie Quittungen und versiegelte Duty-Free-Verpackungen auf, wo erforderlich.

Lebensmittel, Getränke, Apothekenartikel, Kosmetika und Duty-Free-Einkäufe sollten auf den nächsten Flugabschnitt abgestimmt sein, nicht vor dringenden Sicherheits- oder Passkontrollen.

Für Flughafendienste siehe BER Flughafen Essensführer, BER Flughafen Cafés, BER Flughafen Apotheke und BER Flughafen Duty-Free-Guide.

Häufige Fehler mit Flüssigkeiten am BER

  • Vollständige Shampoo-, Parfüm- oder Zahnpastagrößen im Handgepäck führen.
  • Denken, dass die Restmenge in der Flasche wichtiger ist als die Behältergröße.
  • Vergessen, dass Cremes, Gele, Pasten und Sprays als Flüssigkeiten gelten.
  • Öffnen versiegelter Duty-Free-Flüssigkeiten vor einer weiteren Sicherheitskontrolle im Transit.
  • Wichtige Medikamente ins aufgegebene Gepäck packen.
  • Keine Nachweise für medizinische oder diätetische Ausnahmen mitführen.
  • Annehmen, dass der Rückreiseflughafen dieselben Flüssigkeitsregeln hat.
  • Getränke vor einer zweiten Sicherheitskontrolle im Transit kaufen.

Bewährter Checkliste für Flüssigkeiten am BER Flughafen

  • Vollständige Flüssigkeiten möglichst ins aufgegebene Gepäck packen.
  • Behälter bis 100 ml für Toilettenartikel im Handgepäck verwenden.
  • Cremes, Gele, Pasten, Aerosole und Sprays als Flüssigkeiten behandeln.
  • Medikamente, Babykost und spezielle Diätprodukte griffbereit halten.
  • Rezepte oder Bescheinigungen für wichtige Flüssigmedikamente mitführen, wenn möglich.
  • Duty-Free-Flüssigkeiten versiegelt mit Kaufnachweis aufbewahren.
  • Auf strengere Regeln an Umsteige- und Rückreise-Flughäfen vorbereiten.
  • Zur Sicherheitskontrolle mit Flüssigkeiten bereit sein, diese bei Bedarf vorzuzeigen.
  • Verwenden Sie Online-Buchung, wenn ein fester Flughafentransfer mehr Puffer für Verpackung und Ankunftszeit vor Abflug bietet.

FAQ

Kann ich Flüssigkeiten durch die Sicherheitskontrolle am BER Flughafen mitnehmen?

Kleine Flüssigkeiten im Handgepäck sind normalerweise erlaubt, wenn sie den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Für ein sicheres Verfahren halten Sie sich an Behälter bis 100 ml, es sei denn, eine Ausnahme gilt.

Kann ich Medikamente über 100 ml durch die Sicherheitskontrolle am BER bringen?

Flüssigmedikamente, die während der Reise benötigt werden, können eine Ausnahme bilden. Halten Sie sie griffbereit und führen Sie Rezept, ärztliches Attest oder Nachweis mit, wenn möglich.

Kann ich Babykost oder Fläschchen durch die Sicherheitskontrolle bringen?

Babykost, Fläschchen und ähnliche Produkte, die für die Reise benötigt werden, können Ausnahmen sein. Packen Sie nur das Notwendige ein und halten Sie es leicht präsentierbar.

Muss ich Flüssigkeiten aus meiner Tasche am BER herausnehmen?

Im Allgemeinen hat der BER die Kontrolle angepasst, sodass in einigen Bereichen kein Auspacken nötig ist. In herkömmlichen Kontrollbereichen müssen Flüssigkeiten und Elektronik jedoch möglicherweise herausgenommen werden – seien Sie auf Anweisungen vorbereitet.

Kann ich Duty-Free-Flüssigkeiten bei einer Umsteigeverbindung mitnehmen?

Duty-Free-Flüssigkeiten sollten versiegelt in der zugelassenen Tasche mit Kaufnachweis bleiben. Wird die Tasche geöffnet oder erfolgt eine weitere Sicherheitskontrolle, kann die Flüssigkeit abgelehnt werden.

Flüssigkeiten, Sicherheit und Transfer gemeinsam planen

Flüssigkeitsregeln am BER Flughafen sind am einfachsten, wenn Verpackung, Sicherheitszeit, Gepäck, Medikamente, Babybedarf, Duty-Free-Einkäufe und Transport gemeinsam geplant werden. Wer mehr Zeit und weniger Hektik vor der Sicherheitskontrolle wünscht, nutzt Online-Buchung, um einen festen BER-Flughafentransfer im Voraus zu buchen.

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